Hausordnung Französischer Dom
1. Diese Hausordnung gilt für die Aussichtsplattform Französischer Dom sowie für die dazu gehörigen Räume (Rotunde, Treppenhaus, sanitäre Anlagen). Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal der Aussichtsplattform Französischer Dom betraut, insbesondere das Kassenpersonal.
2. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt auf die Aussichtsplattform Französischer Dom während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten bzw. im auf dem Onlineticket angegebenen Zeitraum und für die Dauer von 45 Minuten. Mit dem Erwerb eines Eintrittstickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung der Aussichtsplattform Französischer Dom akzeptiert. Bei Verlassen des Hauses verlieren Eintrittstickets ihre Gültigkeit. Ist das Verlassen der Aussichtsplattform Französischer Dom zwischenzeitlich erforderlich, so ist dies im Einzelfall mit dem Kassenpersonal zu vereinbaren. Der Kauf von Eintrittstickets kann verwehrt werden.
Für die Ausgabe kostenloser oder ermäßigter Eintrittstickets gelten Voraussetzungen, deren Nachweis an der Kasse zu erbringen ist. Das für Führungen entrichtete Entgelt kann im Falle der Nichtteilnahme an den Führungen nicht zurückerstattet werden, gleiches gilt für Entgelte für Veranstaltungen und reguläre Eintrittskarten sowie Onlinetickets. Die Eintrittstickets sowie Tickets für Führungen sind übertragbar.
Veranstaltungen werden zur Dokumentation und für gewerbliche Zwecke gefilmt und fotografiert. Auf diesem Film- bzw. Fotomaterial können auch einzelne oder mehrere Gäste zu sehen sein. Auch während des regulären Besuchs können solche Bild- und Videoaufnahmen erfolgen. Mit dem Erwerb eines Tickets bzw. dem Betreten der Veranstaltung/der Aussichtsplattform erklärt der Gast, dass er/sie mit der Veröffentlichung des aufgenommenen Bild- bzw. Filmmaterials (auch zu werblichen Zwecken der Aussichtsplattform Französischer Dom wie z.B. auf unserer Webseite oder in sozialen Netzwerken etc.) einverstanden ist. Auf unserer Webseite https://franzoesischer-dom.berlin finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Dieser können Sie nähere Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihrem Recht auf Widerspruch entnehmen. Ihren Widerspruch können Sie an shop@franzoesischer-dom.berlin richten.
3. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
4. Das Übersteigen von Absperrungen ist verboten.
5. Das Fotografieren und Filmen ist bis auf Widerruf, nur im Rahmen der freien Werknutzung zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke gestattet.
6. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
7. Das Rauchen ist verboten. Des Weiteren gilt die Brandschutzordnung in der aktuellen Form.
8. Das Mitbringen von Haustieren in den Französischen Dom und auf die Aussichtsplattform ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blinde- und Therapiehunde (Behindertenausweis ist auf Nachfrage vorzuweisen).
9. Das Mitbringen von Gefahrenstoffen und Waffen ist nicht gestattet. Das Sicherheits- und Aufsichtspersonal ist berechtigt, stichprobenweise den Inhalt von Taschen zu überprüfen.
10. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.
11. Bei Ertönen des Feueralarms ist den Anweisungen des Personals der Aussichtsplattform Französischer Dom unbedingt Folge zu leisten. Das Gebäude ist auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Aufzüge dürfen hierbei nicht benutzt werden.
12. Zwischen 10:00 und 18:00 Uhr spielt stündlich (außer 14 Uhr) das Glockenspiel (Carillon) im Dom. Sonntags außerdem um 9:25 und 10:55 Uhr. Die Anwesenheit im Dom zu diesen Zeiten ist in Bezug auf die Lautstärke auf eigene Gefahr. Nutzen Sie Kopfhörer, falls Sie empfindlich auf laute Geräusche reagieren.
13. Der/Die Besucher*in haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude an fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch ihn/sie verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen ohne Begleitung die Aussichtsplattform betreten. Ein Ausweisdokument ist vorzuzeigen.
Eltern haften für Aufsichtspflichtverletzungen gegenüber ihren Kindern. Bei Kinder- und Schulgruppen haftet die Aufsicht führende Person.
14. Das Personal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst ungebührlichem Verhalten, Besucher*innen des Hauses zu verweisen und ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Berlin, 05.09.2024